GEPRÜFTER FACHAGRARWIRT BAUMPFLEGE UND BAUMSANIERUNG, EUROPEAN TREE
TECHNICIAN, SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUMGUTACHTEN und Artenschutz,
SYSTEMWISSENSCHAFT FÜR ÖKOLOGIE
Wir führen artenschutzrechtliche Kontrollen durch und erstellen Gutachten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Ebenso begleiten wir artenschutzrechtliche Baumschnittmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen
Der allgemeine Artenschutz besagt das Lebensräume von wildlebenden Tieren, im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 3 BNatSchG erhalten bleiben müssen. Der besondere Arten-schutz ist durch die § 44 bis 47 BNatSchG geregelt.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen im Sinne des § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht gefällt werden.
Europarechtlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12 bis 16 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und im Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) verankert.
Unsere Leistungen
Erkennen von Bäumen mit Artenschutzrelevanz
Kontrolle nach Lebensstätten von Fledermäusen
Kontrolle nach Lebensstätten von holzbewohnenden Käferarten